Grenzüberschreitung im Büro

Jede:r elfte Arbeitnehmende erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Welche Rechte Betroffene haben und was Unternehmen tun können.


31.08.2022 - Nicole Benke -9 MinutenArbeitswelt gestalten

Laut Gesetz ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verboten. Trotzdem hat jede:r elfte Beschäftigte sie in den letzten Jahren erlebt. Wie Betroffene sich wehren können und was Arbeitgeber:innen tun sollten – und müssen.

Ein sexistischer Witz, eine ungewollte Umarmung, anzügliche Blicke: Eine aktuelle Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass jede elfte erwerbstätige Person in den letzten drei Jahren von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen war. Am häufigsten durch verbale Belästigungen, wie sexualisierte Kommentare, durch Blicke oder Gesten. Mehr als ein Viertel der Betroffenen berichten auch von unerwünschten Berührungen oder Annäherungen. „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gibt es in allen Branchen, und jede Person kann ein Opfer sein. In den meisten Fällen belästigen aber Männer Frauen“, sagt Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Täter:innen sind Vorgesetzte, Kolleg:innen, aber auch Kund:innen, Klient:innen oder Patient:innen.

Sexuelle Belästigung wird oft verharmlost

Ferda Ataman, Portrait
© Sarah Eick - Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist erniedrigend, belastend und für Betroffene häufig auch bedrohlich. Die Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit sind fatal: Angst, Scham, Ekel, Motivationsverlust und Konzentrationsschwierigkeiten, aber auch Schlafstörungen und Depressionen können die Folge sein. Vor allem dann, wenn Opfer sich nicht trauen, die Belästigung zu melden, oder wenn ihre Beschwerde nicht ernst genommen wird. Das kann bis zur Arbeitsunfähigkeit führen. „Nicht zuletzt leiden auch das Betriebsklima und das Image eines Unternehmens, in dem es sexuelle Belästigung gibt“, sagt Ataman. 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Das Problem: Sexuelle Belästigung wird oft heruntergespielt. Vor allem verbale und nonverbale Belästigungen werden immer wieder verharmlost. „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!“, heißt es dann. Doch wer im beruflichen Kontext was tun oder sagen darf, ist klar geregelt. Und ob ein Verhalten einen sexuellen Charakter hat, darüber entscheidet laut Gesetz die Wahrnehmung der Betroffenen – nicht die Absicht der Täter:innen.

„Viele denken, sexuelle Belästigung fängt erst bei körperlichen Übergriffen an. Sie beginnt aber schon viel früher“, sagt Ataman. Grundsätzlich ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jegliches sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist und das ihre Würde verletzt. Und das sind eben nicht nur verbale und physische Belästigungen, wie zweideutige Kommentare und sexistische Witze oder unerwünschte und unangemessene Berührungen. Auch anzügliche Blicke, Hinterherpfeifen oder das ungefragte Zeigen oder Verschicken pornografischer Bilder gehören dazu.

Diese Rechte haben Betroffene

Jede Form der sexuellen Belästigung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses ist verboten – am Arbeitsplatz, aber auch auf Arbeitswegen, bei Dienstreisen, Betriebsausflügen und Firmenfeiern, in Pausen sowie bei jeglicher Kommunikation, etwa via SMS, E-Mail oder Telefon. Kommt es zu einer sexuellen Belästigung müssen Arbeitgeber:innen, wenn nötig, gegen die eigenen Angestellten vorgehen, z. B. durch Abmahnung, Versetzung oder Kündigung. Betroffene haben unter bestimmten Umständen das Recht auf Leistungsverweigerung, sollte die Diskriminierung weiter bestehen (vorab juristisch beraten lassen!). Auch können Opfer sexueller Belästigung Schadensersatz und Entschädigungen geltend machen. All das gilt auch, wenn der oder die Arbeitgeber:in selbst Täter:in ist. Die Praxis zeigt aber: In so einem Fall bleibt Betroffenen oftmals nur die eigene Kündigung.

Hohe Dunkelziffer

Trotz Verbot melden viele Opfer die Belästigungen nicht. Laut Studie haben sich lediglich 23 Prozent der Betroffenen offiziell beschwert. Nur ein Prozent hat rechtliche Schritte eingeleitet. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat in den meisten Fällen etwas mit Machtausübung zu tun. Oft sind die Betroffenen eingeschüchtert, trauen sich nicht, über die Belästigungen zu sprechen. Etwa aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren. Gerade dann, wenn die Belästigungen von Vorgesetzten ausgehen. „Andere wissen nicht, an wen sie sich wenden können, wieder andere tun das Erlebte als Bagatelle ab. Das ist es aber nicht. Sexuelle Belästigung hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen, und das muss allen klar sein“, betont Ataman.

Schwierig wird es, wenn die Täter:innen die Betroffenen beschuldigen, etwas missverstanden zu haben, und die Belästigung im Nachhinein als Flirt oder Kompliment verkaufen. Schuldumkehr nennt man das, und das kann so weit gehen, dass dem Opfer üble Nachrede oder Mobbing unterstellt wird. „Es ist sehr wichtig, sich zu sagen, dass einen selbst niemals die Schuld an übergriffigem Verhalten trifft“, sagt Ataman. Die Expertin rät Betroffenen, sich an Kolleg:innen oder den Freundeskreis zu wenden und Unterstützung zu suchen, wenn das möglich ist. „Betroffene sollten zudem möglichst genau aufschreiben, was passiert ist. Das ist wichtig, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt. In solchen Fällen sollten sie sich außerdem eine Beratung suchen.“

Hilfe und Beratung für Betroffene und Arbeitgeber:innen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Telefon: 0800 / 546 546 5
Bei Diskriminierung: Mo.–Do., 9–15 Uhr
Allgemeine Anfragen: Mo.–Fr., 9–12 und 13–15 Uhr

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet auch juristische Erstberatungen an und hat zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz einen Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte erstellt.

Website der Antidiskriminierungsstelle

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Anonyme, kostenlose Beratung für betroffene Frauen, aber auch Angehörige, Freund:innen und Fachkräfte. 365 Tage im Jahr rund um die Uhr.

Website des Hilfetelefons

Arbeitgeber:innen in der Pflicht

Arbeitgeber:innen sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dazu verpflichtet, sexuelle Belästigung zu verhindern, und müssen eine Beschwerdestelle für betroffene Personen einrichten. „Viele wissen das überhaupt nicht“, sagt Ataman. „Aber es muss im Betrieb eine vertrauenswürdige, qualifizierte Beschwerdestelle geben, an die sich Betroffene im Ernstfall wenden können. Und die muss allen bekannt sein.“ Kommt es zu einer Beschwerde, müssen Arbeitgeber:innen handeln und Maßnahmen ergreifen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern und eine gute Zusammenarbeit im Betrieb zu sichern.

Wie sollten Arbeitgeber:innen reagieren?

Arbeitgeber:innen müssen bei einer Beschwerde auf jeden Fall handeln. Die Beschwerde sollte geprüft und aufgeklärt werden, indem alle Parteien angehört werden. Schützen Arbeitgeber:innen die betroffene Person nicht, machen sie sich schadenersatzpflichtig. Die Sanktionen für die belästigende Person müssen angemessen sein. Sind sie unverhältnismäßig, haften Arbeitgeber:innen gegenüber diesen Beschäftigten. Es gilt, immer zuerst das mildeste Mittel zu ergreifen, um die sexuelle Belästigung zu beenden.

Um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz möglichst von vornherein zu verhindern, können verschiedene Präventionsmaßnahmen helfen. Neben der Einrichtung einer Beschwerdestelle und der konkreten Regelung eines Beschwerdeverfahrens gehören dazu zum Beispiel das Auslegen und Aushängen von Broschüren, Plakaten und Informationen, die bei Beratungsstellen erhältlich sind. Über Schulungen und Fortbildungen können die Beschäftigten und insbesondere die Führungskräfte für das Thema sensibilisiert werden.

Ataman rät Arbeitgeber:innen grundsätzlich zu Offenheit. „Dass viele Betroffene Angst vor negativen Konsequenzen haben, kann damit zusammenhängen, dass es keine Offenheit und Transparenz im Umgang mit Belästigungen gibt. Das Thema sollte bei Betriebsversammlungen angesprochen werden, es braucht klare Regelungen durch Betriebsvereinbarungen.“ Die Expertin weiß: Manche Arbeitgeber:innen sehen es als Makel, dass sexuelle Belästigung in ihrem Betrieb vorkommt. „Aber nicht das ist das Problem. Ein Problem wird es erst dann, wenn man solche Vorfälle herunterspielt oder ignoriert.“ Das Bewusstsein dafür steigt, sagt Ataman: „Ich finde es gut, dass mehr und mehr Arbeitgeber:innen erkennen: Proaktiv mit dem Thema umzugehen, ist immer von Vorteil.“

„Heute würde ich anders reagieren“

Franziska (42)* ist Anfang 20, als sie von ihrem Chef sexuell belästigt wird.

„Mit 22 arbeitete ich als studentische Aushilfe in einer Kanzlei für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Hamburg. Das Umfeld war konservativ, alle haben sich gesiezt. Als Empfangsassistenz war ich auch für die Ablage zuständig. Eines Tages räumte ich einen Ordner im Büro eines der Geschäftsführer ins Regal. Er war damals Anfang 40, hatte Familie, war Vater von zwei Töchtern. Plötzlich sagte er: „Wenn Sie diese Hose noch mal anziehen, schmeiße ich Sie direkt hier auf den Schreibtisch.“ Ich war geschockt, überrumpelt und vor allem völlig überfordert von der Situation. Es war mir unfassbar peinlich. Anstatt etwas zu erwidern, habe ich seinen Kommentar weggelacht. Besprochen habe ich das damals mit niemandem. Ich tat es ab, zog die Hose nie wieder an. Die Wut kam dann später. Mir fiel auf, dass er häufiger unpassende Kommentare gegenüber Kolleginnen machte – wenn auch nicht in so expliziter Form wie bei mir. Er war geschickt, verkaufte es als Kompliment. Und er war der Chef. Er wusste, dass er am Ende des Tages am längeren Hebel sitzt. Erst Jahre später wurde mir bewusst, wie falsch das alles war und dass ich das Recht gehabt hätte, mich zu wehren. Es war eine ganz normale Hose und dem Job absolut angemessen. Heute bin ich selbstbewusster und würde offensiver reagieren. Geprägt hat mich der Vorfall trotzdem: Ich überlege immer noch sehr genau, was ich im Büro anziehe. Jede Frau wird das verstehen. Belästigungen, vor allem verbale, sind für viele von uns leider Alltag.“

„Es werden Abhängigkeiten ausgenutzt“

Bei einem Geschäftsessen mit einem Kunden wird die damals 26-jährige Sabrina (38)* verbal belästigt – von ihrer eigenen Chefin.

„Mit 26 habe ich als Beraterin in einer kleinen PR-Agentur gearbeitet. Meine Chefin nahm mich und unsere Auszubildende mit zu einem Abendessen mit einem unserer wichtigsten Kunden, einem Mann. Ein für die Agentur entscheidender Termin – es ging darum, den Etat aufzustocken. Beim Essen ging es viel um Privates, es wurde auch Alkohol getrunken. Am Ende sagte meine Chefin zum Kunden: „So, jetzt darfst du dir noch aussuchen, welche von beiden du mit aufs Hotelzimmer nehmen willst.“ Die Situation war so absurd, dass meine Kollegin, ich und auch der Kunde erst mal irritiert lachten. Lustig war es natürlich keinesfalls, sondern höchst unangenehm. Nicht nur für uns, sondern auch für den Kunden. Der hat die Situation mit einer humorvollen Aussage entschärft, und wir sind alle nach Hause gefahren. Mich hat das dann sehr verfolgt. Ich fand das Ganze absolut daneben, habe mich aber gefragt, ob ich übertrieben reagiere. Am Abend sprach ich mit meinem Freund, der mir versicherte, dass das nicht okay war. Also ging ich am nächsten Tag zu meiner Chefin und sagte ihr, dass ich die Bemerkung unangebracht fand und sie uns damit alle in eine sehr unangenehme Situation gebracht hat. Am nächsten Tag kam sie zu mir. Sie hätte nachgedacht und würde es unverschämt finden, dass ich mich beschwert habe. Es sei ein humorvoller Abend gewesen, das sei nun mal der Umgangston in der Agentur, und sie sei sich keiner Schuld bewusst. Im Gegenteil: Sie findet es unmöglich, dass ich sie darauf angesprochen habe. Dass sie meine Emotionen so klein gemacht hat, war für mich fast noch schlimmer als der Abend im Restaurant. Und trotzdem habe ich es dabei belassen. Heute würde ich das sicher anders handeln, sofort etwas sagen und nicht erst eine schlaflose Nacht hinter mich bringen. Aber ich war Berufseinsteigerin. Und das Problem haben sicher viele junge Arbeitnehmer:innen: Man will gefallen, denkt, man müsse sich beweisen – und hält dafür dann so etwas aus. Es werden Abhängigkeiten ausgenutzt, und damit muss endlich Schluss sein.“

 *Namen aus Gründen der Anonymität geändert


Titelfoto: © iStock/Patrick Daxenbichler