
Digitaler Nachlass
Was passiert mit den Daten, wenn der Chef stirbt?
Nimmt ein Firmenchef interne Betriebsinformationen mit ins Grab, kann das sein Unternehmen erheblich gefährden. Als Spezialistin für digitalen Nachlass weiß Birgit Aurelia Janetzky, wie wichtig eine gute Vorsorge für Unternehmer ist.

Zur Person
Die digitale Nachlassberaterin
Birgit Aurelia Janetzky aus Heuweiler ist strategische Beraterin und Expertin für Social Media. Mit ihrer Agentur Semno Consulting berät die Theologin Unternehmen und Einzelpersonen bei Fragen um den digitalen Nachlass. Zudem tritt sie deutschlandweit als Keynote Speakerin für Themen an der Schnittstelle von Mensch, Tod und Internet auf.
Basiswissen digitaler Nachlass
So sorgen Sie im Unternehmen vor
- Managen Sie Ihre Zugangsdaten
Im Internet finden sich viele Anbieter von Passwortmanagern. Damit können Sie Ihre Zugangsdaten zentral und verschlüsselt speichern. Sie müssen sich dann nur noch ein Passwort merken, das Masterpasswort. Dieses wird für den Notfall hinterlegt. - Benennen Sie eine Vertrauensperson
Wer kann Ihrer Meinung nach die Verantwortung für Zugangsdaten oder Masterpasswort tragen? Im Notfallplan sollte die Zuständigkeit klar geregelt sein. - Geben Sie klare Anweisungen
In der Liste mit den gesammelten Accounts lassen sich genaue Anweisungen vermerken. Etwa, was die Vertrauensperson mit Konten, Daten oder Bildern tun soll. Soll sie ein Onlineprofil löschen, oder ist es ein Firmenprofil, für das jetzt ein neuer Zuständiger die Administration übernimmt? Tragen Sie Ihre Wünsche dazu direkt in der Notfallvorsorge ein – ebenso wie die Zusatzwünsche für sämtliche gespeicherten Daten auf Ihren Rechnern, Handys und Laptops. - Info zum digitalen Nachlass bei Google und Facebook
Google bietet einen Kontoinaktivität-Manager an. Über ihn können Nutzer Google zu Lebzeiten mitteilen, wer Zugriff auf ihre Daten haben darf und wann das Konto gelöscht werden soll. Facebook kann Konten in den sogenannten Gedenkzustand versetzen. Außerdem gibt es bei Facebook die Möglichkeit, entweder einen Nachlasskontakt zu benennen, der sich um das Konto im Gedenkzustand kümmern soll, oder festzulegen, dass das Konto dauerhaft gelöscht werden soll, wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erklärt.
Haben Sie Ihren digitalen Nachlass schon geregelt?
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Ableben. Gerade Führungsverantwortliche sollten sich privat wie beruflich aber damit auseinandersetzen, um Komplikationen zu vermeiden. Haben Sie Ihren digitalen Nachlass schon geregelt?
Haben Sie Ihren digitalen Nachlass schon geregelt?
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Ableben. Gerade Führungsverantwortliche sollten sich privat wie beruflich aber damit auseinandersetzen, um Komplikationen zu vermeiden. Haben Sie Ihren digitalen Nachlass schon geregelt?
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Jochen Brenner
Titelfoto: © Craig Holmes/Stocksy
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