Nach 30 Jahren wieder in Lohn und Brot

Das Teilhabechancengesetz fördert Arbeitgeber mit hohen Zuschüssen und Coachingmaßnahmen bei der Integration von Langzeitarbeitslosen.


04.09.2019 - Alexander von Tomberg -5 MinutenMitarbeiter finden

Das Teilhabechancengesetz fördert Arbeitgeber bei der Integration von Langzeitarbeitslosen. Dass diese Maßnahme Früchte trägt, zeigen Beispiele wie das der 59-jährigen Birgit Rothe, die nach 30 Jahren wieder in Lohn und Brot steht.

Die Arbeitnehmerin: Brigit Rothe

Zitat:

„Es ist eine neue Erfahrung, dass man meine Arbeit so schätzt“
Birgit Rothe, 59, Betreuungsassistentin im Altenpflegeheim Pausa in Sachsen

„Ich war überglücklich, als ich die Bewilligung vom Jobcenter Vogtland für diesen Arbeitsplatz bekam. Ich komme gebürtig aus Pausa und hatte eine Ausbildung zur Gärtnerin zu DDR-Zeiten gemacht, konnte den Beruf aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen. Seit der Wende hatte ich auch keine feste Arbeit mehr. Mein Leben bestand nur noch aus Arbeitslosigkeit, Lehrgängen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Gelegenheitsjobs wie Zeitungen austragen oder Putzen. Alles ohne Perspektive, das war nicht schön.

Birgit Rothe
© Privat - Birgit Rothe

Es fehlte mir immer wieder, aktiv zu sein und unter Leute zu kommen, gebraucht zu werden. Vor sechs Jahren kam ich dann durch das Bundesfreiwilligenprogramm in das Altenpflegeheim Pausa. Es machte mir von Anfang Spaß, mit den Bewohnern Zeit zu verbringen, einfach für die Senioren da zu sein: ihnen vorzulesen, zusammen spazieren zu gehen, gemeinsam Rätsel lösen – immer ein offenes Ohr für sie zu haben.

Ich bin ein ruhiger Charakter, und das ist, glaube ich, meine Stärke. Wenn es mal etwas stressiger werden sollte, weil drei Bewohner gleichzeitig mich sehen wollen, finde ich immer eine Lösung. Ich lasse mich nicht unter Druck setzen, und das überträgt sich auf die Senioren und das Klima im Pflegeheim. Der Pflegeheimleitung fiel mein Engagement auf. Für mich war das eine ganz neue Erfahrung, dass man meine Arbeit so zu schätzen weiß.

Durch das Teilhabechancengesetz hatte mein Arbeitgeber die Möglichkeit, mich fest anzustellen. Seit März dieses Jahres arbeite ich hier als Betreuungsassistentin. Ich bin keine voll ausgebildete Pflege- und Betreuungskraft und darf weder Medikamente geben, noch körperliche Übungen mit den Bewohnern machen. Aber ich merke, dass ein entscheidender Teil der Arbeit darin besteht, für die alten Menschen da zu sein. Dafür bin ich sehr dankbar. Meine Arbeitszeit geht von 10:15 Uhr bis 16:45 Uhr, und ich kann selbstständig entscheiden, wann ich welchen Bewohner besuche.

Auch mein Herzenswunsch wurde umgesetzt! Ich hatte von Anfang an gesagt: Ich möchte auch am Wochenende hier arbeiten. Denn mein Mann ist vor zehn Jahren gestorben, und zu Hause fühle ich mich dann oft allein. Im Pflegeheim merke ich, ich werde wieder gebraucht!“

Die Arbeitgeberin: Birgit Ehrhardt

Zitat:

„Wenn die Pflegeversicherung aufhört, fängt Frau Rothes Arbeit an“
Birgit Ehrhardt leitet das Altenpflegeheim Pausa – und hat sich dafür stark gemacht, dass Birgit Rothe den Job bekommt.

Birgit Ehrhardt
© Privat - Birgit Ehrhardt

„Frau Rothe passte von Anfang an in unser Team, weil sie ein feines Gespür für die Bedürfnisse älterer Menschen mitbringt. Durch ihre ruhige Art ist sie eine willkommene Entlastung für unser Pflege- und Betreuungspersonal. Unsere Bewohner sind durch ihre Betreuung entspannter, ausgeglichener. Deswegen war es mir wichtig, dass sie bei uns einen Arbeitsplatz bekommt. Die Möglichkeit zur Eingliederung in das Berufsleben durch das Teilhabechancengesetz kam für mich wie gerufen, denn ich wollte nicht einfach Fördermittel abgreifen, sondern speziell einem tollen Menschen auf die Beine helfen. Ich habe gemerkt, dass Frau Rothe sich bei uns beweisen kann und dass sie sich wohlfühlt.“

Der Jobvermittler: Marcus Köhler

Zitat:

„Wir achten auf den Pantoffel-Radius“
Marcus Köhler ist Betriebsakquisiteur beim Jobcenter Vogtland und vermittelt zwischen Arbeitgebern und Langzeitarbeitslosen. Kurze Arbeitswege sind in seinen Augen essenziell für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

„Die Vermittlung von Frau Rothe klappte ganz wunderbar, weil sich beide Seiten schon lange vorher kannten und es ein Vertrauensverhältnis gab. Genau um dieses Vertrauen geht es bei mir. Ich bringe alle Beteiligten an einen Tisch und appelliere an die Unternehmer: Schaut mal, die Person ist jetzt keine Fachkraft, hat aber Potenzial, eure Fachkräfte zu entlasten.

Natürlich achte ich bei den Langzeitarbeitslosen auch darauf, wer motiviert ist. Zurzeit gibt es rund 1.300 Menschen im Vogtland, die seit Jahrzehnten ohne Arbeit sind. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: keine Ausbildung, kein Führerschein, eine schwere Krankheit. Diese Menschen haben Angst davor, vieles oder alles falsch zu machen. Es fehlt ihnen an Selbstbewusstsein. Durch das Teilhabechancengesetz ist nun frischer Wind in die Lebenssituation der Langzeitarbeitslosen gekommen. Aufgrund der Fördermaßnahmen haben wir unser selbst gestecktes Ziel von 150 Vermittlungen in diesem Jahr schon im Sommer erreicht.

Die Kandidaten sind in sozialen Vereinen, im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft untergekommen. Absolut entscheidend für eine gute Zusammenarbeit ist auch der Pantoffel-Radius: Der Arbeitsplatz sollte im persönlichen Umfeld der Menschen sein – dabei findet man doch erstaunlicherweise immer wieder eine passende Firma in der Nachbarschaft. Es ist schön zu sehen, mit welchem Stolz die neuen Arbeitnehmer ihre Arbeitskleidung tragen.“

Die Jobcenter-Leiterin: Martina Kober

Zitat:

„So schaffen wir langfristige Perspektiven“
Martina Kober, Geschäftsführerin des Jobcenters Vogtland, ist vom Konzept des Teilhabechancengesetzes als Möglichkeit zur Wiedereingliederung ins Berufsleben überzeugt.

Martina Kober
© Privat - Martina Kober

„Insgesamt ist die Lage am Arbeitsmarkt gut. Aber trotz allem ist die Situation so, dass Menschen, die sehr lange nicht im Erwerbsleben standen und somit sehr lange Zeit arbeitslos sind, häufig nicht von der guten Lage profitieren. Mit dem Gesetz gelingt es, diesen Personen eine langfristige Perspektive zu geben. Dabei können Menschen direkt in Betriebe und Unternehmen integriert werden, dort ihre Arbeit verrichten und somit wieder am reellen Arbeitsleben teilhaben.“

Teilhabechancengesetz: die wichtigsten Fragen

Es umfasst zwei neue Förderinstrumente, die es Arbeitgebern erheblich erleichtern, langzeitarbeitslose Menschen in ihre Unternehmen zu integrieren. Wünschenswert wäre eine langfristige Beschäftigung, dennoch sind Unternehmer nicht dazu verpflichtet,  die Mitarbeiter nach Ende der Förderung weiterzubeschäftigen.

Frauen und Männer, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind.

Mit der Förderung sollen Langzeitarbeitslose in den sozialen Arbeitsmarkt integriert werden. Das erste Förderinstrument (§16e SGB II) soll länger andauernde Arbeitslosigkeit verhindern. Das zweite (§ 16i SGB II) fördert Menschen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben. Schwerbehinderte und Menschen, die mit einem Kind zusammenleben, können schon nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden.

Im ersten Jahr bekommen sie für Arbeitnehmer, die in das erste Förderinstrument fallen, einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent. Im zweiten Jahr 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Das zweite Instrument ist für sehr arbeitsmarktferne Personen gedacht. Arbeitgeber erhalten für sie in den ersten beiden Jahren einen Zuschuss von 100 Prozent. In den drei folgenden Jahren wird er um jeweils zehn Prozent reduziert.

In beiden Programmen wird ein pauschaler Beitrag zu den Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt. Auch eine begleitende Betreuung und bis zu 3.000 Euro Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen gehören zu den Förderungen.

Interessierte Arbeitgeber können sich an die Jobcenter ihrer Städteregion wenden und sich vorab im Internet informieren: www.jobcenter-staedteregion-aachen.de

Infografik "MitArbeit"
© BMAS - Infografik Teilhabechancengesetz Langzeitarbeitslose

Titelfoto: © FredFroese/iStock