
Chancen der Krise
Weiterbildung in Zeiten der Kurzarbeit
Die Firma Schübel PrimeParts nutzt die Kurzarbeit, um die Belegschaft mithilfe der Arbeitsagentur weiterzuqualifizieren. Der Mittelständler im Automobilsektor will sich so für die digitale Transformation wappnen.

Christine Schübel pflegt in ihrem Betrieb eine Kultur des lebenslangen Lernens.
Vor allem geht es mir aber darum, in meinem Betrieb eine Kultur des lebenslangen Lernens zu pflegen. Deshalb habe ich gleich neun Mitarbeitern eine Weiterbildung ans Herz gelegt. Nicht alle waren gleichermaßen motiviert – einige sehen in ihrem fortgeschrittenen Alter einen Hindernisgrund. Am Ende haben sich immerhin vier dafür entschieden. Einer von ihnen ist Markus Scholl, ein engagierter Mitarbeiter. Er kommt aus dem Handwerk, ist aber mittlerweile im Qualitätsmanagement tätig, wo sich die Arbeitsweisen ebenfalls verändert haben und vieles nicht mehr selbsterklärend ist. Seit 6. August macht er eine Weiterbildung im Bereich Projektmanagement – coronabedingt als Online-Kurs. Sie umfasst 680 Unterrichtseinheiten und wird voraussichtlich Ende März enden.
Natürlich ist die Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Portion Aufwand verbunden. Nach dem Verwaltungssturm durch die Kurzarbeit und die coronabedingte Unsicherheit hat man da Hemmungen – gerade als Mittelständler mit 35 Mitarbeitern, wo nicht jeder ersetzbar ist. Doch ich bin sicher, die Mühe lohnt sich. Denn Weiterbildung erfüllt mehrere Zwecke. Sie rüstet nicht nur den Betrieb für die digitale Ära. Sie gibt auch den Mitarbeitern das gute Gefühl, die Phase der Kurzarbeit sinnvoll zu nutzen, um die bevorstehenden Veränderungen in unserer Branche besser meistern zu können.“
Kurzarbeit und Qualifizierung
So fördert die Arbeitsagentur
Uwe Zabel, 58, Berater im Bereich Qualifizierung Beschäftigter bei der Arbeitsagentur Heilbronn
Faktor A: Welches Angebot macht die Bundesagentur für Arbeit Mitarbeitern in Kurzarbeit?

Uwe Zabel
Uwe Zabel: Wir fördern zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen, je nach Betriebsgröße sogar bis zu 100 Prozent, und übernehmen auch anteilig das Arbeitsentgelt, wenn die Kurse an Tagen jenseits der Kurzarbeit stattfinden. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter, wenn es die Auftragslage erfordert, zudem jederzeit aus der Maßnahme nehmen, ohne dass ihm dabei zusätzliche Kosten entstehen.
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Der Kurs muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen und das fachliche Know-how des Mitarbeiters sinnvoll ergänzen. Außerdem muss dieser während der Maßnahme beim Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben. Es gibt ein paar weitere Bedingungen, die aber in der Regel keine Hürden darstellen.
Wie lang ist der Weg vom Antrag auf Weiterbildung bis zur Umsetzung?
Das muss nicht länger als eine Woche dauern. Der Arbeitgeber stellt bei uns telefonisch den Antrag. Wir benötigen dann einen Lebenslauf des Mitarbeiters und einen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgefüllten, dreiseitigen Erhebungsbogen. Auch findet mit beiden ein Beratungsgespräch statt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Mitarbeiter einen Bildungsgutschein, den er beim Bildungsträger einlöst. Davor klären wir noch mit dem Arbeitgeber, wer welchen Anteil der verbleibenden Kosten übernimmt. Bei Betrieben mit bis zu neun Mitarbeitern kann die Weiterbildung sogar kostenfrei sein.
Welche Qualität haben die Kurse in Zeiten von Corona?
Die Bildungsträger haben sich umfänglich auf Corona eingestellt: Unterrichtet wird online, im virtuellen Klassenzimmer, per E-Learning. Meist kann der Mitarbeiter die Weiterbildung vom Arbeitsplatz oder aus dem Homeoffice durchführen. Einige Bildungsträger stellen bei Bedarf die komplette Hard- und Software zur Verfügung. Bei Kursen mit Praxisteil gelten in den Lehrwerkstätten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Es gibt also keinerlei Qualitätseinbußen.
Was passiert, wenn die Kurzarbeit während der Weiterbildung endet?
Wenn der Arbeitgeber das wünscht, kann der Mitarbeiter die Maßnahme trotzdem beenden. Er wird dann im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gefördert: Die Kostenaufteilung der Weiterbildungsmaßnahme bleibt bestehen. Für die restliche Zeit übernimmt die Agentur darüber hinaus – je nach Betriebsgröße – einen Anteil des Arbeitsentgeltes.
- Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/
- Einen Überblick über das Weiterbildungsangebot finden Sie unter:
https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
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Akiko Lachenmann
Titelfoto: © Skynesher/iStock
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